Businessplan Baustein 10 – Finanzplanung

Einleitung

Hier werden wichtige Planparameter kurz dargestellt:

Einnahmen-Überschussrechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung mit Bilanz
Anzahl der Planjahre
Erster Monat:
Planungszeitraum Jahr 1
Umsatzsteuer
Zahlungsziel Kunden
Zahlungsziel Lieferanten

1             Investitionen (Anlagevermögen)

Hier werden alle Güter erfasst, die langfristig für das Geschäftsvorhaben genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Grundstück, Gebäude, Ausbau/Umbau, Außenanlagen, Maschinen inkl. Maschineninstallationskosten, Geräte/Werkzeuge, Einrichtung Laden/Büro, Betrieb/ EDV Hardware/Software, Fuhrpark, Lizenzen/Patente, Franchise- Einstiegsgebühr.

Die Ausgaben für Investitionsgüter haben eine direkte Auswirkung auf die Liquiditätsplanung des Unternehmens, seinen Kapitalbedarf und sein Vermögen. Sie gelten jedoch nicht als „Kosten“ im Sinne von Betriebsaufwendungen. Sie müssen entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden und dürfen nur anteilig unter der Rubrik Abschreibung als Aufwand in der Ergebnisplanung berücksichtigt werden.

Der Betrag der Abschreibung bzw. Absetzung für Abnutzung („AfA“) mindert den Gewinn, ist jedoch nicht liquiditätswirksam.

Die Nutzungsdauer sollte den amtlichen AfA-Tabellen entnommen oder gewissenhaft geschätzt werden. Man geht oft von 3 bis 10 Jahren aus.

Anmerkung (ohne Gewähr)
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter 250 € netto (ab 2018 – früher 150 €) zählen zu den Betriebsausgaben im Jahr der Anschaffung. Im Wert zwischen 250 € und 1.000 € wird ein „GWG-Pool“ gebildet, der auf 5 Jahre abgeschrieben wird. Alternativ können geringwertige, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250 € bis 800 € netto (früher 410 €) als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung zu 100 % abgeschrieben werden. Mehr dazu: bei Ihrer Steuerberaterin/Ihrem Steuerberater oder im Netz!

2             Gründungsbedingte Kosten

Unter „Gründungsbedingte Kosten“ versteht man Kosten, die von ihrer Art her zu den Betriebskosten zählen, die aber einmalig zu Beginn anfallen. Die separate Auflistung steigert die Nachvollziehbarkeit des Kapitalbedarfs.

Die Gründungskosten werden in der Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung entweder gesondert oder unter der jeweils gültigen Kostenart ausgewiesen. Es handelt sich zum Beispiel um ein Logo, Geschäftspapiere, Flyer, Kataloge, Außenwerbung, Kfz-Beschriftung, Internet Website, Steuerberater, Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Notar, Anmeldegebühren, Handelsregister und sonstige.

Zu den Startkosten zählen u.a. auch Ausgaben, die betriebsbedingt sind, aber nicht abziehbar oder nicht sofort abziehbar sind. Eine Kaution zum Beispiel stellt keinen Aufwand dar und ein Disagio (Zinsvorauszahlung) muss anteilig auf die Darlehenslaufzeit verteilt werden. Diese Kosten, die also nicht in die Rentabilitätsplanung einfließen, belasten dennoch die Liquidität. Sie werden in der Liquiditätsplanung berücksichtigt.

Ein wichtiger Posten kann – je nach Betriebsart- die Ausstattung des Lagers sein. Aus diesem Grund berücksichtigt die KfW die Kosten für die Anschaffung eines ersten Warenlagers wie eine Investition.

3             Privatentnahmen/ Unternehmerlohn:

Bei Einzelunternehmen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist der Gewinn zum Ende des Jahres das Unternehmereinkommen, Inhaberingehalt. Alle Zahlungen an die Unternehmerin/den Unternehmer vorab gelten als Entnahmen. Dieser Betrag fließt in die Liquiditätsplanung, aber nicht in die EÜR oder GuV ein.

Für die Ermittlung des Entnahmebedarfs werden die Kosten der Lebenshaltung unter Berücksichtigung anderer Einnahmen ermittelt. Als Mindestbetrag für den Unternehmerlohn/Entnahme gelten die Kosten minus andere Einnahmen.

Anmerkung zu den steuerlichen Aspekten:
Keine Betriebsausgaben und auch keine Ausgaben die das zu versteuernde Einkommen mindern sind: Aufwendungen für die Familienwohnung (Miete, Einrichtung), für den Haushalt (Verpflegung), für die Kleidung, für die Erziehung der Kinder, für kulturelle Bedürfnisse und dergleichen, Aufwendungen, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind,  Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sowie Umsatzsteuer für den eigenen Verbrauch und für Lieferungen und sonstige Leistungen, die Entnahmen sind, oder auch in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen.

Private Ausgaben, aber eingeschränkt steuerlich abzugsfähig sind: die Vorsorgeaufwendungen der Unternehmer/-innen: Krankenkassen, Pflegeversicherungen, Renten- und Lebensversicherung, Haftpflicht…  Im Rahmen der EÜR oder Gewinn- und Verlustrechnung zählen auch diese NICHT zu Betriebsausgaben.

4             Fixe Betriebskosten

Als fixe Betriebskosten, die unabhängig vom Umsatz anfallen, werden hier Mieten und Raumnebenkosten, Versicherungen/Beiträge, Werbe- und Reisekosten, Fahrzeugkosten, Bürobedarf, Rechts- und Beratungskosten, Betriebsbedarf, Zinsen etc. eingestuft.

Nicht enthalten sind Ausgaben, die in die Liquiditätsplanung einfließen, aber nicht als abzugsfähige Betriebskosten gelten. Keine „Kosten“ sind:
Investitionen (nur AfA)
Darlehenstilgungen (nur Zinsen)
Unternehmerlohn

5             Umsatzplanung (und variable Kosten)

Für die Umsatzprognose können nicht alle Produkte herangezogen werden, sondern es muss mit Durchschnitten und standardisierten Werten gearbeitet werden.

Versuchen Sie 1 bis 3 Beispielprodukte zu bilden, diese mit einem Zielpreis zu versehen und ermitteln sie die variablen Kosten.

6             Break-Even – Mindestumsatz

Die Gewinnschwelle oder häufiger verwendet Break-Even-Punkt ist in der Wirtschaftswissenschaft der Punkt, an welchem Erlös und Kosten eines Unternehmens (oder eines Produktes) gleich sind und damit weder Verlust noch Gewinn erwirtschaftet werden (Gewinnschwelle). Wird der Breakeven-Punkt überschritten erreicht man die Gewinnzone, entsprechend wird bei Unterschreitung ein Verlust realisiert.

Bei Einzelunternehmen (oder Personengesellschaften) muss der notwendige Unternehmerlohn in die Berechnung mit einbezogen werden.

In Anbetracht der Unsicherheit vieler Umsatzprognosen gibt die Gewinnschwellenanalyse wichtige Informationen über die möglichen Risiken des Unternehmens.

7             Finanzierung

Finanzierungsbedarf
Neben den Investitionen und eröffnungsbedingten Kosten belasten die laufenden Kosten und Entnahmen die Liquidität des Unternehmens während in der Anfangszeit oft noch zu geringe Umsätze erwirtschaftet werden, um all diese Kosten zu decken. Der Finanzierungsbedarf wird darum vorzugsweise auf Basis einer fiktiven Liquiditätsberechnung berechnet.

Finanzierung
Hier wird aufgelistet, wie das Kapitalbedarf gedeckt werden soll, zum Beispiel über Eigenkapital und ein Gründungsdarlehen der KfW.

Aus den Zins- und Tilgungskonditionen der Banken werden die Informationen entnommen, die für die Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung wichtig sind.

Achtung – bitte beachten Sie, dass Darlehenstilgungen keinen Aufwand darstellen, so wie die Auszahlung der Darlehn keinen Umsatz darstellt. Nur die Zinsen fließen in die EÜR oder GuV ein.

GmbH-Gründer sollte ausreichend eigene Mittel oder ähnlich haftende Mittel haben, um die Anfangsverluste zu decken, um nicht direkt mit der GmbH überschuldet zu sein.

8             Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau

Die Rentabilitätsvorschau wird in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren erstellt und enthält neben dem Umsatz (und bei GuV auch die Bestandsveränderung) den Wareneinsatz, den  Personalaufwand und sonstige Betriebsausgaben inkl. Abschreibungen und Zinsaufwendungen.

Per Saldo ergibt sich ein Verlust oder Gewinn.

Ergänzend zur Rentabilität muss die Liquidität betrachtet werden. Dieses erfolgt in der Regel auf monatlicher Basis für die ersten 2 Jahre.

Ob die Umsatzsteuer dabei berücksichtigt werden muss? Hier scheiden sich die Geister. Persönlich präferiere ich Pläne, die die Zahlungen an das Finanzamt und die Einnahmen/Ausgaben angeben.